Kein Denkmalschutz für Transrapid-Versuchsanlage Emsland

Das niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege antwortete uns im Oktober 2022 schriftlich, dass die Transrapid-Versuchsanlage Emsland nicht als Industriedenkmal gesichert werden kann.

2015 sei eine Prüfung der Versuchsanlage durchgeführt worden, die zuständige Prüferin stellte damals jedoch fest, dass angeblich “kein öffentliches Erhaltungsinteresse” besteht. 

Begründet wird das damit, dass die Existenz der Anlage von Anfang an zeitlich befristet war. Bedeutet, dass der Rückbau der Anlage schon vor dem Baubeginn vertraglich verankert wurde. 

Damit etwas als Industriedenkmal geschützt werden kann, bedarf es einer “historischen, wissenschaftlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Bedeutung sowie eines öffentlichen Erhaltungsinteresses” – welches angeblich zurzeit nicht gegeben ist.

Persönlich sehe ich das anders. Die Transrapid-Versuchsanlage Emsland ist in ihrer Form eine weltweit einmalige Anlage, die für die jahrzehntelange Erprobung einer international bekannten, staatlich finanzierten Hochtechnologie gedient hat. Sie ist fest in die Kultur und Historie des Landkreises Emsland verankert und noch heute, aufgrund ihrer Einzigartigkeit und der langen Transrapid-Historie in Deutschland, ein Besuchermagnet für Technikbegeisterte aus aller Welt – das sage ich aus Erfahrung als jemand, der fast zwei Jahre lang jedes Wochenende mit Besuchern im Transrapid Besucherzentrum interagiert hat.

Der vollständige Rückbau der Strecke wäre die finale Beseitigung der Transrapid-Technologie aus Deutschland. Der Transrapid wurde jahrzehntelang in Deutschland entwickelt und erprobt, wobei er zeitweise im Mittelpunkt deutscher Politik stand. In Hochzeiten zog die Strecke täglich über 2.000 Besucher an, wobei auch viele hochrangige, internationale Politiker und Minister die Strecke besuchten.

Das niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege kann (bei Rückfragen) unter denkmalpflege@nld.niedersachsen.de oder per Kontaktformular unter diesem Link kontaktiert werden. 

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